
Das Start- und Eigenkapital des Landeskulturfonds stammte aus folgenden Quellen:
ATS 1.200.000,-- Bundesmittel für den landw. Wiederaufbau
ATS 693.000,-- Sammel- und Spendengelder des Tiroler Bauernbundes
ATS 688.000,-- Besitzfestigungsmittel des Landes
ATS 400.000,-- Besitzfestigungsbeitrag der Landwirtschaftskammer
ATS 3 Mio standen dem Fonds damit anfänglich zur Verfügung und es war ein zweifellos riskanter Versuch, in den ersten Nachkriegsjahren einen sich stets erneuernden Darlehensfonds zu gründen (Anm.: Darlehensrückflüsse speisen die Neuauszahlungen unter Zuhilfenahme von Refinanzierungsmitteln), um in dieser hungrigen Zeit kriegszerstörte und andere dringend hilfsbedürftige landwirtschaftliche Betriebe wieder in Stand zu setzen.
Durch eine umsichtige Geschäftspolitik, die konsequente Beibehaltung des Darlehensgeschäfts mit Zinszahlungen durch die Bauern („Hilfe zur Selbsthilfe") und die stete Ablehnung spekulativer Finanzierungsinstrumente konnte über die Jahre sukzessive ein beachtlicher Eigenkapitalstock aufgebaut werden, mit dem nunmehr ein äußerst selbständiges, finanziell gesundes und schlagkräftiges Agrarinstrument zur Verfügung steht, das auch in eventuellen Krisenzeiten ein entsprechendes Hilfspotential aufweisen würde. Allerdings steht dahinter auch eine Wachstumszeit von annähernd 60 Jahren.
Mit der Novelle des Landeskulturfondsgesetzes im Jahr 2015 kam es schließlich zu einer umfangreichen Erweiterung der Geschäftsfelder des Landeskulturfonds – vor allem im Bereich des Flächenmanagement in Tirol: Einerseits für Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft und andererseits für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Tiroler Naturschutzgesetz, aber auch für andere Maßnahmen im öffentlichen Interesse erwirbt der Fonds v. a. landwirtschaftliche Nutzflächen, um für diverse bauliche Maßnahmen bei denen wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden müssen für die aktiven Betriebe Ersatz- und Tauschflächen anbieten zu können.
Aber auch die Themen Innovation in der Landwirtschaft, überbetriebliche Projekte und Kooperationen fanden mit der Gesetzesnovelle Einzug in die Aufgabenfelder des Landeskulturfonds. Ziel ist es hierbei, für die Landwirtschaft mehr Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette – Urproduktion, Verarbeitung, Logistik und Vermarktung – zu erzielen.
Landeskulturfonds
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+43 512 508 3870
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