Bei den Krediten für Urlaub am Bauernhof handelt es sich um ein "Qualitätssteigerungsprogramm". Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines zinsgestützten Kredites des Landeskulturfonds ist der Nachweis oder - im Zuge der investiven Maßnahme - das Erreichen einer qualitätsorientierten Vermietungstätigkeit, die beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Verein "Urlaub am Bauernhof" (hierfür ist die Einhaltung von Mindestqualitätsstandards Voraussetzung) oder einem ähnlichen geeigneten Nachweis erbracht werden muss.
Gefördert werden folgende bauliche Maßnahmen:
- Investitionen im Bereich Sanitätskomfort für bestehende Fremdenzimmer (z. B. Einbau von Sanitäreinheiten)
- Investitionen im Bereich Umbau bestehender Privatzimmer in Ferienwohnungen
- Investitionen im Bereich Frühstücks- und Aufenthaltsräume
- Sonstige bauliche Qualitätsverbesserungsmaßnahmen, die einer Angebotserweiterung oder Spezialisierung der bäuerlichen Vermietungstätigkeit dienen.
Voraussetzung zur Inanspruchnahme eines Kredites im Rahmen von Urlaub am Bauernhof ist jedenfalls die Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

