Hauptinhalt
Adler - Wappentier Tirol

Kredite für Photovoltaikanlagen

Insbesondere die Produktion von Sonnenenergie ist mit der bäuerlichen Arbeit in der Ausprägung des kleinstrukturierten Familienbetriebes eine arbeitswirtschaftlich und standortgemäß sinnvolle Form der Einkommensabsicherung. Die meist großen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude eignen sich vor allem für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen zur Gewinnung von Strom, der einerseits ertragsbringend in das öffentliche Stromnetz eingespeist und andererseits auf den immer energieintensiveren Höfen auf kurzem Wege verbraucht werden kann. Zur Steigerung der landwirtschaftsnahen Wertschöpfung bietet der Landeskulturfonds deshalb Kredite für die Errichtung von PV-Aufdachanlagen oder dach- bzw. gebäudeintegrierte PV-Anlagen an.

Finanziert werden:

  1. Aufdachanlagen sowie dach- oder gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Strom ab einer Leistung von mindestens 20 KWpeak
  2. Erweiterung von bestehenden Anlagen durch zusätzliche Aufdachkollektorflächen oder gebäudeintegrierte Kollektorflächen
  3. Photovoltaik-Speicheranlagen
  4. Investitionen in Zusammenhang mit dem Netzanschluss
  5. Kosten für den Zählerkasten

Die maximale Kreditobergrenze berechnet sich aus den Gesamt-Nettokosten laut Angebot für die Errichtung der PV-Anlage abzüglich sämtlicher öffentlicher Förderungen laut den einschlägigen Förderungsrichtlinien für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Finanzierung des Landeskulturfonds darf somit maximal das Ausmaß der vom Projektwerber aufzubringenden Eigenmittel (ohne Umsatzsteuer) erreichen.
Die Kreditlaufzeit kann zwischen 10 und 15 Jahren frei gewählt werden.


Mag. Thomas Danzl

Geschäftsführer
+43 512 508-3870

email

powered by webEdition CMS