Finanziert werden:
- Aufdachanlagen sowie dach- oder gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Strom ab einer Leistung von mindestens 20 KWpeak
- Erweiterung von bestehenden Anlagen durch zusätzliche Aufdachkollektorflächen oder gebäudeintegrierte Kollektorflächen
- Photovoltaik-Speicheranlagen
- Investitionen in Zusammenhang mit dem Netzanschluss
- Kosten für den Zählerkasten
Die maximale Kreditobergrenze berechnet sich aus den Gesamt-Nettokosten laut Angebot für die Errichtung der PV-Anlage abzüglich sämtlicher öffentlicher Förderungen laut den einschlägigen Förderungsrichtlinien für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Finanzierung des Landeskulturfonds darf somit maximal das Ausmaß der vom Projektwerber aufzubringenden Eigenmittel (ohne Umsatzsteuer) erreichen.
Die Kreditlaufzeit kann zwischen 10 und 15 Jahren frei gewählt werden.

