Finanziert werden:
a) Aufdachanlagen sowie dach- oder gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Strom ab einer Leistung von mindestens 20 KWpeak
b) Erweiterung von bestehenden Anlagen durch zusätzliche Aufdachkollektorflächen oder gebäudeintegrierte Kollektorflächen
c) Photovoltaik-Speicheranlagen
d) Investitionen in Zusammenhang mit dem Netzanschluss
e) Kosten für den Zählerkasten
Die maximale Kreditobergrenze berechnet sich aus den Gesamt-Nettokosten laut Angebot für die Errichtung der PV-Anlage abzüglich sämtlicher öffentlicher Förderungen laut den einschlägigen Förderungsrichtlinien für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Finanzierung des Landeskulturfonds darf somit maximal das Ausmaß der vom Projektwerber aufzubringenden Eigenmittel (ohne Umsatzsteuer) erreichen. Die Kreditlaufzeit leitet sich aus den jährlichen Gesamteinnahmen aus dem Energieverkauf laut Gesamtleistung der Anlage ab. Der Kredit zuzüglich vertraglicher Zinsen muss folglich allein aus den Einnahmen aus dem Energieverkauf zurückgezahlt werden können. Sofern die Gesamt-Projektkosten für die Errichtung der Photovoltaikanlage so hoch sind, dass aus den Einnahmen aus dem Energieverkauf der Kredit zuzüglich der vertraglichen Zinsen innerhalb von 15 Jahren nicht zurückgezahlt werden kann, kann der Kredit mangels Wirtschaftlichkeit nicht genehmigt werden.
Mag. Thomas Danzl
Geschäftsführer
+43 512 508 3870
Landeskulturfonds
Wilhelm-Greil-Straße 9
A-6020 Innsbruck
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landeskulturfonds@tirol.gv.at
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