Sowohl Neueinsteigern in die Landwirtschaft als auch aktiven, praktizierenden Bauern fällt es auf Grund der hohen Grundstückspreise immer schwerer, Hof- oder Grundstücksankäufe umzusetzen. Vor diesem Hintergrund erweiterte der Landeskulturfonds zur Finanzierung von Grund- oder Hofankäufen seine Kreditmöglichkeiten.
Entsprechend der bisher geltenden Richtlinien des Fonds konnten lediglich Gesamtbetriebsankäufe durch Neueinsteiger und Betriebsaufstockungen mit Flächen, die direkt an die Eigenflächen angrenzen – also Arrondierungen bzw. Flurbereinigungen -, finanziert werden. Nunmehr können für alle Grundankäufe, die einem Siedlungstatbestand entsprechen, Finanzierungen angeboten werden. Darunter fallen Grundankäufe, die aus agrarstruktureller Sicht besonders wertvoll und sinnvoll sind - unabhängig davon, ob das Ankaufsgrundstück direkt an Eigenflächen angrenzt oder nicht. Ein häufiger Siedlungstatbestand ist beispielsweise der Ankauf von bereits gepachteten Flächen oder von Flächen, die zwar nicht direkt angrenzen aber in Hofnähe liegen und die Effizienz der Bewirtschaftung deshalb besonders verbessern. Die Entscheidung darüber fällt jedoch nicht der Landeskulturfonds, sondern die Abteilung Agrarrecht bzw. die Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung.
Eine Änderung ergibt sich auch hinsichtlich der Mindestbetriebsgröße. Während bisher ein Betrieb zwingend über eine Mindestflächenausstattung von 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verfügen musste, ist dies in Zukunft bei „historisch gewachsenen Kleinbetrieben" nicht mehr zwingend erforderlich. Gerade im Tiroler Oberland sind viele solche Betriebe vorhanden, die bisher von Finanzierungen ausgeschlossen waren und denen in Zukunft bei Betriebsaufstockungen aber auch bei Gesamtbetriebsankäufen möglicherweise besser geholfen werden kann.
Die Kredite des Landeskulturfonds haben eine maximale Laufzeit von 20 Jahren. Die Mindestkreditsumme beträgt € 15.000,--, die Kreditobergrenze wurde auf € 500.000,-- erhöht, der effektive Jahreszinssatz wurde auf aktuell 1,2 % verringert. Bei einem Ankauf von land- und/oder forstwirtschaftlichen Flächen ohne Wirtschaftsgebäuden oder Hofstellen gilt zusätzlich die Bestimmung, dass maximal der ortsübliche Quadratmeterpreis kreditweise finanziert werden kann. Bei Kaufpreisen von mehr als € 20,- pro Quadratmeter muss die Ortsüblichkeit der Preise von einem Amtssachverständigen bestätigt werden.
Wichtig ist einerseits, dass der Kreditantrag innerhalb von 6 Monaten ab allseitiger beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrags beim Landeskulturfonds gestellt wird und andererseits, dass nach Vertragsunterfertigung ein Antrag auf ein Siedlungs- oder Flurbereinigungsverfahren bei der Agrarbehörde gestellt wird. Davor darf keinesfalls eine Verbücherung des Vertrages im Grundbuch vorgenommen werden. Die Antragstellung erfolgt im Wege der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern bzw. beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrarwirtschaft.
Weitere Auskünfte erteilen Ing. Magdalena Rainer oder Mag. Thomas Danzl vom Landeskulturfonds, landeskulturfonds@tirol.gv.at, 0512/508-3871.
Landeskulturfonds
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+43 512 508 3870
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