An- und Verkauf von Ausgleichsflächen nach dem Naturschutzgesetz

Neben der Schutzwasserwirtschaft baut der Landeskulturfonds auch einen Bestand an Flächen auf, welche für Maßnahmen im Interesse des Naturschutzes zur Verfügung stehen. Projektbetreibern, denen im Zuge eines Bewilligungsverfahrens Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden, sollen rasch geeignete Grundstücke angeboten werden können.

Diese Aufgabe erfüllt der LKF insbesondere durch:

  • Erwerb und Weitergabe von Grundstücken, auf denen Ausgleichsmaßnahmen nach dem Tiroler Naturschutzgesetz von Projektbetreibern durchgeführt werden können
  • Erwerb und Weitergabe von Tauschflächen zur Mobilisierung von Flächen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können
  • Abschluss von Bestand- und Dienstbarkeitsverträgen, in denen die Erfüllung von Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden
  • Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Projektbetreibern, in denen die Erfüllung von Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden

aktuelle Beispiele:

  • Renaturierung des Inns; zur Entwicklung einer Auwaldfläche wurde ein Grundstück vom LKF angekauft um dauerhaft für Naturschutzzwecke zur Verfügung zu stehen
  • Einräumung von Dienstbarkeitsrechten zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung und den Betreib eines Speicherkraftwerkes


Mag. iur. Hannes Schirmer
Geschäftsführer-Stellvertreter/ Rechtsreferent
+43 512 508 3872

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Anschrift

Landeskulturfonds
Wilhelm-Greil-Straße 9
A-6020 Innsbruck
+43 512 508 3870
landeskulturfonds@tirol.gv.at

 

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