Diese Aufgabe erfüllt der LKF insbesondere durch:
- Erwerb und Weitergabe von Grundstücken, auf denen Ausgleichsmaßnahmen nach dem Tiroler Naturschutzgesetz von Projektbetreibern durchgeführt werden können
- Erwerb und Weitergabe von Tauschflächen zur Mobilisierung von Flächen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können
- Abschluss von Bestand- und Dienstbarkeitsverträgen, in denen die Erfüllung von Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden
- Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Projektbetreibern, in denen die Erfüllung von Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden
aktuelle Beispiele:
- Renaturierung des Inns; zur Entwicklung einer Auwaldfläche wurde ein Grundstück vom LKF angekauft um dauerhaft für Naturschutzzwecke zur Verfügung zu stehen
- Einräumung von Dienstbarkeitsrechten zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung und den Betreib eines Speicherkraftwerkes