Diese Aufgabe erfüllt der LKF insbesondere unter folgenden Voraussetzungen und Umständen:
- Verhinderung von drohenden Zwangsversteigerungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch Ankauf mit dem Ziel eines späteren Rückkaufes durch den Vorbesitzer oder Weiterverkaufes der Flächen an aktive Landwirte
- Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken oder Betrieben von Nicht-Landwirten
- generelles Ziel ist die Weitergabe der Flächen an aktive Landwirte, die Einbringung und Verwertung der Flächen im Rahmen von Flurbereinigungs- und Zusammenlegungsverfahren oder der Einsatz der Flächen zur Agrarstrukturverbesserung
- Beteiligung am land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr zur Unterstützung bevorstehender Flurbereinigungen oder Grundzusammenlegungen oder geplanter Projekte von Gebietskörperschaften
aktuelle Beispiele:
- Sanierung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Ankauf von Teilflächen
- Erwerb und Einbringung von Grundstücken derzeit laufender Zusammenlegungsverfahren
- Erwerb von Grundstücken für verschiedenste Infrastrukturprojekte (Straßenverlegung, Bahntrassenverlegung, Mobilisierung von leistbarem Bauland)