Mit dieser Umschuldungsmöglichkeit wird die Übernahme verschuldeter Betriebe erleichtert, indem seitens des Bundes und des Landes Zinsenzuschüsse zu einem sogenannten Konsolidierungskredit gewährt werden und damit eine finanzielle Entlastung für HofübernehmerInnen erreicht wird.
Voraussetzung ist die tatsächliche eigentumsrechtliche Übergabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und die Aufnahme der Bewirtschaftung durch den/die HofübernehmerIn.
Mögliche Kreditnehmer sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und über eine erforderliche berufliche Qualifikation verfügen. Weiters müssen die Voraussetzungen für die Existenzgründungsbeihilfe vorliegen, die ebenfalls im Zuge der erstmaligen Niederlassung/Bewirtschaftung angeboten wird. Die erstmalige Bewirtschaftung und die Beantragung eines Konsolidierungskredites im Zuge der Hofübernahme muss in zeitlichem Zusammenhang stehen.
Ing.in Magdalena Rainer
Sekretariat/Agrarinvestitionskredite
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